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1 – Beitrittsantrag ausfüllen und unterschreiben
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Luxorr ist ein Verband, der vom Wirtschaftsminister des Großherzogtums Luxemburg ermächtigt wurde, im Namen seiner Mitglieder, die Autoren und Verleger sind, bestimmte Urheberrechte im Zusammenhang mit geschützten Text- und Bildwerken kollektiv zu verwalten, insbesondere das Vervielfältigungsrecht und das Recht auf öffentlichen Verleih.
Wenn Sie Autor und/oder Verleger sind, können Sie Vollmitglied von Luxorr werden und so an der Verteilung der Einnahmen teilnehmen, die in Luxemburg und im Ausland als Gegenleistung für die Nutzung Ihrer Werke gesammelt werden.
Wenn Sie geschützte Werke nutzen, z. B. in einem privaten oder öffentlichen Unternehmen, sind Sie gesetzlich verpflichtet, Luxorr um eine Genehmigung (Lizenz) zu bitten. Diese Verpflichtung ist für zahlreiche Verwendungszwecke erforderlich, sei es analog (Fotokopien…), digital (Digitalisierung, Verbreitung über Intranet, Extranet, Internet, soziale Netzwerke…) oder anderweitig (Ausleihe in Bibliotheken/Mediatheken…).
Luxorr ist ein Verband, der vom Wirtschaftsminister des Großherzogtums Luxemburg ermächtigt wurde, im Namen seiner Mitglieder, die Autoren und Verleger sind, bestimmte Urheberrechte im Zusammenhang mit geschützten Text- und Bildwerken kollektiv zu verwalten, insbesondere das Vervielfältigungsrecht und das Recht auf öffentlichen Verleih.
Der Schutz gilt, solange der Urheber lebt, und bleibt 70 Jahre lang nach seinem Tod gültig. Nach dieser Zeit fällt das Werk in die Gemeinfreiheit.
Das ist nicht wahr.
Das Urheberrecht gilt ab dem Zeitpunkt, an dem ein Schöpfer seine Idee materialisiert hat und diese Schöpfung seinen persönlichen Stempel trägt.
Das primäre Recht zu erwerben besteht im Kauf eines Werkes (z. B. eines Buches). Das Primärrecht gibt jedoch kein Recht, Kopien anzufertigen, sobald diese geschützt ist. Die Reprographie durch Papier oder auch durch Scannen fällt unter das Sekundärrecht.
Nein, diese gelten.
Unser Team freut sich darauf, Ihnen so schnell wie möglich zu antworten.