Glossar

Autor

Begriff, der die natürliche Person bezeichnet, die ein Werk schafft. Die Urheberschaft liegt, vorbehaltlich des Gegenbeweises, bei dem oder denjenigen, unter deren Namen das Werk offengelegt wird.

Anspruchsberechtigter

Im juristischen Sinne eine Person (z. B. Verleger, Erbe), die ein Recht von einer anderen Person, dem Urheber, hat.

Der Begriff Anspruchsberechtigte wird üblicherweise für alle Urheber, ihre Erben und Verleger verwendet.

Co-Autor

Ein Mitautor ist eine Person, die gemeinsam mit einem oder mehreren anderen ein literarisches, künstlerisches…

Herausgeber

Der Herausgeber wird als die Person oder Gesellschaft definiert, die gewerbsmäßig oder nicht gewerbsmäßig einen Online-Kommunikationsdienst „herausgibt“, d. h. die Inhalte bestimmt, die der Öffentlichkeit über den von ihr geschaffenen Dienst zur Verfügung gestellt werden. Der Verleger ist der Vermittler von Inhalten zwischen einem Autor und einem Leser.

Autor-Verleger

Beim Selbstverlag lässt ein Autor seine eigenen Werke von einem Verleger herausgeben, der nur den technischen Teil der Herausgabe und des Vertriebs übernimmt und nicht die eigentliche verlegerische Auswahl trifft. Der Autor zahlt also die Kosten für den Druck und die Werbung für sein Buch.

Reprographie

Ein Sammelbegriff für technische Methoden zur Vervielfältigung von Inhalten auf gedruckten Medien.

Scannen

Übertragung von Inhalten von einer physischen Version in ein digitales Format. Ersetzen von Papier durch eine immaterielle, elektronische Datei.

Zitate

Laut Gesetz sind folgende Zitate erlaubt: „Kurze Zitate im Original oder in Übersetzung, die durch den kritischen, polemischen, pädagogischen, wissenschaftlichen oder informativen Charakter des Werkes, in das sie eingebunden sind, gerechtfertigt sind“. Das Zitatrecht darf nur in einer Weise ausgeübt werden, die den guten Gepflogenheiten entspricht, nicht auf Gewinn ausgerichtet ist, durch den verfolgten Zweck gerechtfertigt ist und weder ‚ Werk noch seine Nutzung beeinträchtigt. Der Name des Urhebers und der Titel des vervielfältigten oder zitierten Werks müssen angegeben werden, wenn sie in der Quelle enthalten sind.

Verzeichnis

Das Luxorr-Verzeichnis ist ein Register der geschützten Werke unserer Mitglieder, für die Luxorr das Mandat hat, die Urheberrechte zu verwalten.

Möchten Sie mehr über unsere Expertise erfahren?

Schicken Sie uns eine Nachricht!

Unser Team freut sich darauf, Ihnen so schnell wie möglich zu antworten.